Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht


Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht wurde 1962 mit dem Ziel gegründet, die wissenschaftliche Erörterung der Rechtsfragen, die sich aus der europäischen Integration ergeben, in einen organisatorischen Rahmen einzubinden, der einen innerstaatlichen und internationalen Gedankenaustausch ermöglicht. Zur Erfüllung dieses Zwecks obliegt der Gesellschaft namentlich, insbesondere die in Deutschland am Europarecht wissenschaftlich interessierten Personen aller juristischen Fachdisziplinen aus Theorie und Praxis zusammenzufassen, die Rechtsfragen des Europarechts zu erörtern und die Verbindung mit ausländischen Vereinigungen mit gleichartiger Zielsetzung zu pflegen. Sie repräsentiert die deutsche Europarechtswissenschaft in der europäischen Fédération Internationale pour le Droit Européen (FIDE).



Organisation

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht wird von einem Vorstand geführt, dem gegenwärtig folgende Personen angehören:

  • Prof. Dr. Armin Hatje (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. habil. Dr. h.c mult. Peter-Christian Müller-Graff, PhD h.c., M.A.E (Generalsekretär)
  • Rechtsanwalt Dr. Ingo Brinker LL.M.
  • Prof. Dr. Dres. h.c. Jürgen Schwarze (†)
  • Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte (†)
  • Ministerialdirigentin Dr. Nina Wunderlich LL.M.



Mitgliedschaft

Da die Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht derzeit noch ein nichtrechtsfähiger Verein ist, wird die Mitgliedschaft über die Gesellschaft für Rechtsvergleichung vermittelt. Bei der Aufnahme in diesen rechtsfähigen Verein sollte man die Fachgruppe 6 (Europarecht) als Hauptgruppe der Mitgliedschaft angeben.


Zur Mitgliedschaft: Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.

Rechtsform 

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht wurde als nichtrechtsfähiger Verein im Zusammenhang mit der Gesellschaft für Rechtsvergleichung gegründet. Sie nimmt deshalb zugleich die Funktion der Fachgruppe Europarecht in der Gesellschaft wahr. 



 Tagungen

Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht tagt (als solche) alle zwei Jahre an einem anderen Ort in Deutschland, alternierend mit der Fachgruppe Europarecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung.